Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest wird in der Tierseuchenverordnung zu den hochansteckenden Tierseuchen gezählt.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist zwar weit weniger ansteckend als die Maul-und Klauenseuche oder die klassische Schweinepest. Allerdings verläuft sie bei mehr als 90% der angesteckten Schweinen tödlich.
Das Virus kommt im Blut, Kot, Urin Speichel sowie in der Muskulatur und in den Organen eines erkrankten Tieres vor. Es kann im Fleisch, im Tierkadaver oder in der Umwelt lange überleben.
Der Erreger wird durch direkten Tierkontakt, über Geräte und Transportfahrzeuge oder weggeworfene erregerhaltige Fleischabfälle oder Fleischesswaren verbreitet.
Für die Verschleppung der ASP über weite Distanzen sind meist menschliche Aktivitäten verantwortlich.
Die Ausbreitung durch Wildschweine erfolgt nur langsam und über kurze Distanzen.
Vorkommen: Deutschland, Italien, Slowakei, Tschechien und Ungarn, Polen, Baltikum (Estland Lettland, Litauen), Rumänien, Bulgarien, Serbien, Nord-Mazedonien, Griechenland, Moldau, Ukraine, Russland.
Was ist zu tun?
Das BLV empfiehlt Privatpersonen dringend, auf das Mitbringen von Schweinefleischprodukten zu verzichten, wenn sie aus von ASP betroffenen Gebieten in die Schweiz zurückkehren.
Speiseresten sollen grundsätzlich nur in geschlossenen Müllbehältern entsorgt werden.
Zurückkehrende Mitarbeitende aus den Risikoländern sollen während 2Tagen möglichst nicht in Schweineställen arbeiten, ohne rigorose Hygienemassnahmen.
Aufgrund der Entwicklung ist eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Tierhaltenden, Tierärzten, der Jägerschaft und der Wildhut nötig.